Impfen schützt- helfen Sie mit!



#Kinderrechte jetzt!
Liebe Kahler Kinder und Jugendliche, liebe Familien!
Wie geht es Euch in Kahl, was gefällt Euch, was fehlt, was sollte anders sein? Wir wollen Eure Meinung wissen und sammeln Eure Wünsche.
Außerdem gibt es „Kinderrechte to go“ mit kleinen Überraschungen solange der Vorrat reicht.
Besucht uns am Montag zwischen 15 und 17 Uhr vor dem Rathaus.
Wir freuen uns auf Euch!
Eine gemeinsame Aktion der Gemeinde Kahl, der Stephanusgemeinschaft, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Kahl-Karlstein und der Initiative MAIN Kahl.
https://www.kahl-main.de/
https://stephanusgemeinschaft-kahl.de/
https://www.evangelisch-kahl-karlstein.de/
https://main-kahl.de/
Aufgrund der aktuellen Verordnung zum Infektionsschutz in Bayern, gilt bei unserem Elternabend am 14.09.2021 in der Festhalle die 3G-Regel.
Halten Sie bitte beim Einlass die entsprechenden Zertifikate zur Sichtkontrolle bereit!
Immer wieder wundern sich Eltern, dass der Elternzuschuss von 100,00 € nicht vom zu zahlenden Beitrag abgezogen wird, obwohl ihr Kind schon den 3. Geburtstag gefeiert hat.
Der Beitragszuschuss ist an das Kindergartenjahr gekoppelt. Das bedeutet, er gilt ab September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, unabhängig davon, in welchem Monat das Kind geboren ist, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Deshalb werden bis einschließlich August (Ende des Kindergartenjahres) die vollen Beiträge berechnet, ab September (neues Kindergartenjahr) ziehen wir die 100,00 € vom Betreuungsbetrag ab.
Bei den Kindergartenteams hatte am Ende der Kindergarten Pavillon die Nase ganz unangefochten vorne!
Wir bedanken uns für die tolle Unterstützung und hoffen, dass wir im nächsten Jahr wieder viele Familien, Mitarbeiter und Vereinsmitglieder zum Mitmachen animieren können!

Kahl wächst und erfreut sich
großer Beliebtheit bei Familien, die zuziehen.
Kahl ist aufgrund seiner geographischen Lage zur Metropolregion Rhein-Main und
der noch vergleichsweise günstigen Grundstückspreise ein idealer Standort für
Familien.
Im Zuge des kontinuierlichen Wachstums unseres Heimatorts, möchte die Stephanusgemeinschaft als Verein, aber auch als Einrichtungsträger, ihren fachlichen Beitrag zur weiteren Entwicklung einer Kind- und Familiengerechten Kinderbetreuung in Kahl leisten.
Unser Vorstand hat sich im Frühjahr intensiv mit der Entwicklung des Betreuungsplatzbedarfes beschäftigt und für die mittel- bis langfristige Planung eine Strategie 2025 erarbeitet.
Wir verstehen unsere Strategie 2025 als Denkanstoß für die in Kahl anstehenden Diskussionen im Bereich der Kindertagesbetreuung von 1-12 Jahre.
Gleichzeitig ist es auch ein klares Bekenntnis der Stephanusgemeinschaft für unsere Verantwortung gegenüber unseren Kahler Familien und zur weiterhin erfolgreichen und konstruktiven Kooperation mit der Kommune zum Wohle unseres Heimatortes Kahl.
Wir freuen uns auf angeregte, interessante Diskussionen und hoffen, dass es gelingt, für Kahl optimale Entwicklungsmöglichkeiten in der Kindertagesbetreuung auf den Weg zu bringen.
Aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung wird die geplante Mitgliederversammlung vom 28.04.2021 verschoben.
Als neuen Termin merken Sie sich bitte
Mittwoch, den 23.06.2021
vor, wenn es die Corona-Lage zulässt.

Große Freude herrschte im Kindergarten Pavillon über eine ungewöhnliche Spende.
Herr Benni Schütter, nahm sich als pensionierter Schreiner während der beiden Lockdown-Phasen die Zeit, für den Kindergarten zwei Tische und acht Stühle aus massivem Buchenholz zu bauen.
Frau Christina Grasser, Leiterin der Einrichtung, Bernhard Bergmann, Geschäftsführer und Bürgermeister Jürgen Seitz zeigten sich bei der Spendenübergabe begeistert von der Formschönheit und Robustheit der Möbel. Sie dankten Herrn Benedikt Schütter für seine Idee und Ausführung auch im Namen aller Kinder und Mitarbeiter der Einrichtung. Die Möbel werden künftig im Kreativraum der Einrichtung zum Einsatz kommen und den Kindern große Freude bereiten.
Wir bedanken uns außerdem bei den Bauhofmitarbeitern für den Transport und die Unterstützung.
Elternbeitragsersatz – Kommunen stehen nun in der Pflicht
(Nürnberg, 29.01.2021) „Staatsregierung entlastet Eltern/Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung/
Kommunen beteiligen sich an Kosten“ – so lautete die Überschrift einer
Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom vergangenen Mittwoch, die bei Eltern und Kita-Trägern für Erleichterung sorgte.
Doch die weiteren Informationen, die das Bayerische Sozialministerium
dazu gibt, sind ernüchternd. „Der Freistaat leistet seinen Anteil unabhängig von einer kommunalen Beteiligung im Einzelfall“ heißt es in einer Information des Ministeriums an die Eltern. Auf Nachfrage wurde bestätigt,
dass die tatsächliche Entscheidung bezüglich einer Beteiligung an der
Kostenerstattung in der Verantwortung jeder einzelnen Kommune liegt.
Die positive Nachricht vom Mittwoch, die bei Eltern und Trägern für Sicherheit sorgen sollte, entpuppte sich nun als eine politische Willenserklärung, deren Wert noch nicht wirklich abzuschätzen ist. „Jetzt stehen die Kommunen in der Pflicht, die Zusagen ihrer Spitzenverbände einzuhalten und entsprechende Entscheidungen zu treffen.“, kommentiert Dirk Rumpff, Vorstand für Recht und Finanzen beim Evangelischen KITA-Verband Bayern, die Situation.
Eine besondere Unsicherheit besteht nach Einschätzung des Evangelischen KITA-Verbandes Bayern bei den Kommunen, die aufgrund einer
vorläufigen Haushaltsführung keine Entscheidungen über zusätzliche freiwillige Leistungen treffen können.
„In diesen Fällen ist unserer Ansicht
nach noch einmal der Freistaat gefordert, eine Lösung für dieses rechtliche Problem zu finden.“, so Rumpff. „Eltern und Träger benötigen sehr
schnell die Sicherheit, dass die politischen Versprechen eingehalten werden.“
Aktuell vertritt der evKITA 800 Träger. Derzeit bieten evangelische Kitas bayernweit rund 92.000 Plätze in ca. 1.450 Einrichtungen an. Er vertritt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, das Diakonische Werk Bayern und seine Mitglieder in allen Fragen, die Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder betreffen. Als ökumenischer Trägerverein ist die Stephanusgemeinschaft auch Verbandsmitglied.