Stephanusgemeinschaft Kahl e.V.

Prävention und Schutzauftrag

Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII

Unsere Kitas sind geprägt von einer besonderen Nähe und Vertrautheit zwischen uns und den uns anvertrauten Kindern. Deshalb braucht es hier auch einen besonderen Schutz. Dieser Verantwortung sind sich alle Mitarbeitenden unserer Einrichtungen bewusst.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und das Wohl der Kinder immer im Auge zu haben, haben wir einrichtungsspezifische Schutzkonzepte entwickelt. Ziel dieses Schutzkonzeptes ist es, durch weitgefächerte Präventionsmaßnahmen und einen klar definierten Interventionsplan die uns anvertrauten Kinder vor seelischer, geistiger und körperlicher Gewalt zu bewahren. Dies betrifft sowohl Kindeswohlgefährdung innerhalb der Einrichtung als auch im persönlichen Umfeld des Kindes. Alle präventiven und interventiven Maßnahmen sind in diesem Schutzkonzept verschriftlicht. Die Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII mit dem Jugendamt ist hierbei eine tragende Säule.

Alle Mitarbeitenden der Stephanusgemeinschaft Kahl e.V. verpflichten sich dazu, nach diesem Schutzkonzept und dem darin enthaltenen Verhaltenskodex zu handeln. Dies bestätigen sie in einer Selbstverpflichtungserklärung.

Das Schutzkonzept mit allen Hilfs- und Beratungsangeboten liegt im Eingangsbereich unserer Kita zur Einsicht aus und ist hier (Schutzkonzept zur Einsicht) einsehbar.

Da wir aufgrund von Elternanfragen unser Konzept überarbeiten, steht es es aktuell nicht zur Verfügung. Nach Fertigstellung finden Sie diese wieder hier zur Einsicht.