In unseren Gebühren sind das Spiel- und Getränkegeld enthalten, das in vielen Gemeinden zusätzlich zu zahlen ist!
Elternbeitragszuschuss des Freistaates Bayern für Kinder ab 3 JahreImmer wieder wundern sich Eltern, dass der Elternzuschuss von 100,00 € nicht vom zu zahlenden Beitrag abgezogen wird, obwohl ihr Kind schon den 3. Geburtstag gefeiert hat.Der Beitragszuschuss ist an das Kindergartenjahr gekoppelt. Das bedeutet, er gilt ab September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, unabhängig davon, in welchem Monat das Kind geboren ist, und wird bis zur Einschulung gezahlt.Deshalb werden bis einschließlich August (Ende des Kindergartenjahres) die vollen Beiträge berechnet, ab September (neues Kindergartenjahr) ziehen wir die 100,00 € vom Betreuungsbetrag ab.Die neuen Betreuungsgebühren für den Kindergarten Sonnenschein ab dem 01.09.2024 finden Sie hier!Die neuen Betreuungsgebühren (Wiesenweg, Wurzelhaus, Heide, Pavillon) ab 01.09.2024 finden Sie hier!Informationen zum bayerischen Krippengeld finden Sie hier!Den Antrag auf Übernahme von Beiträgen für Tageseinrichtungen durch das Jugendamt finden Sie hier!Vormerkgebühr für Anmeldung einmalig 20 € Der Vorstand der Stephanusgemeinschaft kann weitere Gebühren für zusätzliche Betreuung außerhalb der gebuchten Zeit beschließen. |