Stephanusgemeinschaft Kahl e.V.

Elternbeitragszuschuss des Freistaates Bayern für Kinder ab 3 Jahre

Immer wieder wundern sich Eltern, dass der Elternzuschuss von 100,00 € nicht vom zu zahlenden Beitrag abgezogen wird, obwohl ihr Kind schon den 3. Geburtstag gefeiert hat.

Der Beitragszuschuss ist an das Kindergartenjahr gekoppelt. Das bedeutet, er gilt ab September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, unabhängig davon, in welchem Monat das Kind geboren ist, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Deshalb werden bis einschließlich August (Ende des Kindergartenjahres) die vollen Beiträge berechnet, ab September (neues Kindergartenjahr) ziehen wir die 100,00 € vom Betreuungsbetrag ab.