Stephanusgemeinschaft Kahl e.V.

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

„Nichts ist so beständig wie Veränderung“ – ein Zitat, dass auch auf unseren Verein immer wieder zutrifft.

Vor vier Jahren hat sich die Stephanusgemeinschaft auf den Weg gemacht, um den Verein und damit auch unseren Zweckbetrieb zukunftssicher aufzustellen.

Als wir der Meinung waren, wir sind auf der Zielgeraden, mussten wir feststellen, dass wir aufgrund von steigendem Betreuungsbedarf in Kahl wachsen müssen, um allen Familien einen Betreuungsplatz bieten zu können. Gemeinsam mit der Kommune haben wir begonnen, die fehlenden Betreuungsplätze vorerst in den Pavillons zu schaffen und parallel die Planung für neue Räumlichkeiten vorangetrieben.

In den letzten Wochen wurde dann klar, dass der benötigte Bedarf im letzten Jahr höher gestiegen ist und wir noch mehr Betreuungsplätze in Kahl benötigen, als in den Bedarfsabfragen und -planungen vorhersehbar waren.

Für Kahl eine sehr erfreuliche Tendenz, denn unsere Gemeinde ist für junge Familien attraktiv und wächst kontinuierlich!

Als Träger der Kindertageseinrichtungen stellt uns dieses Wachstum vor große Herausforderungen. Mit künftig weit über 70 Mitarbeitern erreichen wir eine Betriebsgröße, der unsere satzungsgemäßen Strukturen nicht mehr gerecht werden, da die Geschäftsführung dem ehrenamtlichen Vorstand obliegt.

Diese Aufgabenfülle ist ehrenamtlich aber in keiner Weise mehr zu stemmen.

Hinzukommt aktuell, dass unsere bisherige Fachliche Leitung, Frau Rasokat, sich noch einmal beruflich zu verändern möchte und unseren Verein nach 12 Jahren zum Sommer leider verlassen wird.

Um die damit entstehenden Herausforderung bewältigen zu können, hat sich der Vorstand entschlossen, die Satzung des Vereins so anzupassen, dass künftig die Geschäftsführung außerhalb des Ehrenamtes gesichert ist.

 Deshalb laden wir Sie herzlich ein zu einer

 außerordentlichen Mitgliederversammlung

 am Mittwoch, den 28.03.2018 um 20 Uhr

im katholischen Pfarrheim St. Benedikt

 Als Tagesordnung ist vorgesehen:

 Begrüßung und die Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung (lt. Satzung müssen 15% der Vereinsmitglieder anwesend sein)

  1. Fragen zur neuen Satzung
  2. Beschluss der neuen Satzung

Sollte an diesem Abend keine ausreichende Mitgliederzahl anwesend sein, wird es am 25.04.2018 eine weitere Mitgliederversammlung geben.

Zu dieser laden wir Sie erneut ein, denn an diesem Abend wird auch die reguläre Mitgliederversammlung der Stephanusgemeinschaft stattfinden, die dann ohne Rücksicht auf die anwesende Zahl der Mitglieder beschlussfähig ist (§12 Abs. 2 der Satzung)

Bitte merken Sie sich diesen Termin auf alle Fälle vor!

Die neue Satzung können Sie ab dem 18.03.2018 auf unserer Homepage oder auch zu den Öffnungszeiten im Büro der Stephanusgemeinschaft einsehen.

Fragen hierzu melden Sie bitte an den Vorsitzenden.

 

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